EMAS III

Die EMAS III-Registrierung ist eng mit der Norm ISO 14001 verknüpft.
Zusätzlich zu deren Anforderungen verlangt EMAS III außerdem:

  • Die Erstellung einer spezifischen Umwelterklärung für jeden auditieren Standort.
    Die Umwelterklärung wird nach der Umwelt-Erstanalyse und nach Abschluss jedes folgenden Audits (oder Auditzyklus) erstellt.
    Zudem ist eine jährliche vereinfachte Umwelterklärung — mit wenigen Ausnahmen verpflichtend — zu erstellen, die die Änderungen der Daten im Vergleich zur vorherigen Fassung hervorhebt.
    Die Umwelterklärung ist für die Öffentlichkeit bestimmt und wird in klarer und verständlicher Form verfasst.

  • Die Erstellung eines Umweltberichts.
    Der Umweltbericht stellt dem Unternehmen ein Instrument der Umweltberichterstattung zur Verfügung, um natürliche Ressourcen und die Auswirkungen menschlicher Einflüsse auf diese zu planen, zu kontrollieren, zu steuern und zu überwachen.
    Dieses System dient außerdem als Unterstützung für programmatische und organisatorische Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Gebiet.
    Dies wird durch die Festlegung geeigneter Ziele und Strategien und — in der operativen Phase — durch entsprechende Indikatoren umgesetzt, die quantitative und qualitative Daten über die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens erfassen können.
    Diese Daten liefern klare Hinweise auf mögliche Anpassungen der Ziele und Strategien, die die Unternehmensleitung zur Verbesserung ihrer Umweltleistung vornehmen muss.

  • Die formelle Kommunikation der Umweltpolitik an das Gebiet (Bürgerschaft, Behörden, Gemeinschaften usw.).